1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PALMA AG sind integrierter Bestandteil aller Aktivitäten der PALMA AG. In allen nicht spezifisch erwähnten Punkten, und das dürften die meisten sein, halten wir uns an das Schweizerische Obligationenrecht OR. Unser Ziel ist es schliesslich, mit Ihnen eine tolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gestalten und Streitigkeiten gar nicht aufkommen zu lassen. Einen Streit kann man nie gewinnen, es verlieren immer alle dabei. Deshalb konzentrieren wir uns auf unsere Arbeit und lassen mögliche Unklarheiten den gesunden Meschenverstand lösen, und wo dies nicht geht, das OR.
Wir freuen uns deshalb auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
2.2 Die PALMA AG erbringt ihre Leistungen sorgfältig und gemäss den allgemein üblichen und den PALMA AG - internen Qualitätsstandards. Die PALMA AG wird immer alles daran setzen, Ihre Aufträge zu Ihrer absoluten Zufriedenheit auszuführen und die Erwartung ihrer Kunden zu übertreffen.
2.3 Für die Nutzung und Umsetzung der Beratungsergebnisse / Produkteergebnisse trägt der Kunde (Auftraggeber) die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadenersatzansprüche seitens der auftraggebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter werden, so weit wie gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.
3.1 Jegliche Kundendaten behandeln wir selbstverständlich vetraulich (eidg.Datenschutzgesetz).
3.2 Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson die PALMA AG ausdrücklich dazu ermächtigt oder dies für die Ausführung des Auftrages im Sinne des Kunden notwendig ist. Ebenfalls zulässig ist die Nennung von Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz.
4.1 Wir legen Wert auf eine seriöse Abklärung des Kundenbedarfs und erstellen Offerten in der Regel nur aufgrund eines Vorgesprächs mit dem Kunden.
4.2 Standardofferten erstellen wir in jedem Fall kostenlos. Auch komplexe Offerten sind im Auftragsfall kostenlos. Dient das Vorgespräch bereits der Problemlösung und kann der Kunde daraus bereits einen offenkundigen Nutzen ziehen, so wird dieses im Rahmen des Auftrags in der Regel verrechnet. Sollte kein Auftrag zustande kommen, verrechnen wir nur bei detaillierten zeitaufwendigen (auf den Kunden speziell ausgearbeitete) Offerten die aufgewendete Zeit nach unserer aktuellen Preisliste (Stundenansatz), jedoch min. CHF 750.- . Dies wird als teilweise Abgeltung für den Inhalts- und Entscheidungs-Nutzen verstanden, welcher der Kunde aufgrund einer solchen Offerte in jedem Fall hat.
4.3 Wir weisen den Kunden anlässlich der Vorbesprechung/Offertanfrage auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.
5.1 Wenn nicht ausdrücklich in Offerten oder Auftragsbestätigungen anders vereinbart, gelten die Preise, Honorarsätze, Spesen und Zahlungstermine gemäss der aktuell gültigen Preisliste der PALMA AG und entsprechende Rechnungsstellungen der externen Dienstleister.
6.1 Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung / Terminreservation vorliegt, welche unsere und/oder die Ressourcen und Termine von externen Dienstleistern einbezogen hat, oder die PALMA AG oder der externe Dienstleister im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.
7.1 Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, so hat er die bereits geleisteten Aufwände zu bezahlen.Tritt der Kunde innert 60 Tagen vor Beginn der Tätigkeit zurück, gelten die Tarife gemäss Preisliste der PALMA AG. Für gebuchte Leistungen externer Dienstleister sind deren Annullierungs-Tarife zusätzlich zu berücksichtigen.
7.2 Die Ansätze gemäss 7.1 kommen auch zur Anwendung, wenn die PALMA AG einen Auftrag nicht ausführen kann, weil der Kunde Leistungen nicht erbracht oder Voraussetzungen nicht erfüllt hat, welche seine Aufgabe gewesen wären (z.B. Lieferung von Daten, welche die PALMA AG für die Auftragserfüllung braucht, Seminarteilnehmer nicht anwesend sind oder in einer Anzahl, welche die Durchführung eines Seminars in der ursprünglich vorgesehenen Weise nicht möglich machen).
8.1 Kann die PALMA AG einen Auftrag nicht erfüllen, aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, namentlich Unfall oder Krankheit des betreffenden Beraters, Ausfall von Transportmitteln oder dergleichen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen.
8.2 Die PALMA AG verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit zu erfüllen oder - sollte dies nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht sein - zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.
9.1 Auf alle Ihren Unterlagen besteht die PALMA AG auf das Copyright. Die Verwendung von PALMA AG - Unterlagen und Weiterleitung der Know Hows, sei es zu kommerziellen oder nicht- kommerziellen Zwecken, ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der PALMA AG gestattet.
10.1Der Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet (auf der Webseite der unter der Adresse http://www.palmaag.com gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Adressaten gilt die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet als erfolgt. Sollte die Kenntnisnahme im Internet aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist der Adressat verpflichtet, uns dies mitzuteilen, damit wir ihm ein gedrucktes Exemplar zustellen können.
10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Firmensitz der PALMA AG.
© PALMA AG, CH-5611 Anglikon