Brandschutzkurs - Schilderung:
Im Theorieteil erlernt der Teilnehmer die Besonderheiten der Brandklassen, der verschiedenen Löschmittel und deren Wirkungsweise sowie das richtige Verhalten im Ernstfall. Denn Unfallrekonstruktionen beweisen, dass informierte Personen Gefahren bedeutend besser einschätzen und die goldene Regel konsequenter einhalten: Alarmieren - Retten – Löschen!
.... mit dem Feuersimulator ...
Im Praxisteil unseres Brandschutzkurses kann dank dem mobilen, vielseitigen Feuersimulator der Ernstfall umweltfreundlich beim Kunden vor Ort geübt werden, ohne Menschen zu gefährden und ohne Brandrückstände zu hinterlassen. Jeder Teilnehmer lernt die Handhabung der heutzutage wichtigsten Löschgeräte.
Ziele:
• Jeder bekämpft mit einem Feuerlöscher einen Flächenbrand am Feuersimulator bei Ihnen vor Ort. Dabei lernt der Teilnehmer die unterschiedliche Wirkungsweise und Handhabung verschiedener Löschgeräte kennen.
• Jeder löscht mit einer Brandschutzdecke einen Papierkorbbrand oder Friteusenbrand.
• Theorie: korrektes Verhalten im Ernstfall! Alarmieren – Retten – Löschen
• Jeder Trainingsteilnehmer lernt, wie er sich im Ernstfall in den ersten Minuten zu verhalten hat und wie er Brände in der Anfangsphase löschen oder zumindest eindämmen kann, bis die Feuerwehr kommt. Sind die Brandfluchtwege bekannt?
Vorteile:
• Wir nehmen Ihren Mitarbeitern vor Ort die Angst, einen Feuerlöscher am brennenden Objekt selbst einzusetzen.
• Dank dem Feuersimultantrainer haben wir für den Praxisteil alles mit dabei (Flächenbrand, Papierkorbbrand, Friteusenbrand, Löschgeräte, Brandschutzdecken etc.) und können üben, ohne Rückstände zu hinterlassen.
• Sie erleiden keinen Betriebsunterbruch. • Die Mitarbeiter müssen das Betriebsgelände nicht verlassen.
• Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis.
• Es kann in kleinen Gruppen intensiv geschult werden.
• Wir stärken den Teamgeist, was die Prävention und Sicherheit fördert.
• Der Kurs kann während normalen Arbeitszeiten stattfinden.
Das Gesetz (VUV):In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber gemäss VUV (Verordnung über die Unfallverhütung, SR 832.30 Art. 40) verpflichtet; die Arbeitnehmer in angemessenen Zeitabständen, in der Regel während der Arbeitszeit, über das Verhalten bei Bränden anzuleiten. Das macht Sinn wenn man bedenkt, dass es alle 11 Minuten brennt und was nützt die beste Infrastruktur, wenn im Ernstfall niemand weiss, wie sie zu handhaben ist 14-1, (alle Preisangaben exklusive MWST) Seite 1
Weitere Dienstleistungen auf Anfrage