Erste Hilfe - Kurse Was tun, wenn ein Mitmensch plötzlich Hilfe benötigt?
Das Szenario bildet die absichtlich erzeugte Verrauchung eines Raumes mit Ausdehnungspotential an einem vordefinierten, für die Beteiligten nicht bekannten, Zeitpunkt. Der Betrieb soll zu dieser Zeit im gewohnten Arbeitsablauf stehen. Der Alarm kann über die Brandmeldeanlage ausgelöst werden oder
Kursinhalt:
• Bergung aus akuter Gefahr
• Lagerung
• Massnahmen zur Erstversorgung
• Maßnahmen bei Atemstillstand
• Maßnahmen bei Herzstillstand
• Maßnahmen bei Blutungen
• Schockbekämpfung
Aufgaben und Ziele:
• einerseits das bereits Erlernte zu wiederholen und zu festigen
• andererseits die Kursteilnehmer mit der Hilfeleistung nach Unfällen oder bei Eintritt
plötzlicher Erkrankungen so vertraut zu machen, dass sie selbstständig und
eigenverantwortlich Erste Hilfe leisten können
• Die Beschäftigung mit verschiedenen Unfallursachen soll zur Unfallverhütung
beitragen
• Die Kursteilnehmer sollen befähigt werden, in den lebensbedrohlichen Notfällen
Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Kreislaufstillstand die lebensrettenden
Sofortmaßnahmen durchführen zu können.
Unser Instruktor wird die Ziele mittels praktischer Übung auch an Puppen überprüfen, auswerten und mit den Teilnehmern ausführlich besprechen.
• Wir nehmen Ihren Mitarbeitern vor Ort die Angst, wenn es gilt Menschen zu retten
und erste Hilfe zu leisten.
• Dank praktischer Übung, kann die Technik besser verstanden werden.
• Durch viele praktische Übungen sind die Mitarbeiter motiviert zu handeln und die
Anwendungsfehler können behoben werden.
• Sie erleiden keinen Betriebsunterbruch
• Kurse, werden auf bestimmte Gruppen von Ersthelfern abgestimmt.
• Die Mitarbeiter müssen das Betriebsgelände nicht verlassen.
• Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
• Wir stärken den Teamgeist der Nothelfer, was die Prävention und die Sicherheit
fördert.
• Der Kurs kann während der normalen Arbeitszeit stattfinden.
Das Arbeitsgesetz: Der Arbeitgeber muss die Erstversorgung durch Erste-Hilfe-Dienstleistungen zu jeder Zeit im Betrieb sicherstellen.( SIehe Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Artikel. 36)